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St. Katharina - Hl. 14 Nothelfer

München

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KV Aufgaben

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist ein Gremium auf Pfarreiebene, das für die Verwaltung des Kirchenstif­tungsvermögens zuständig ist, d. h. es  ist zuständig für die Finanzen, die Baumaßnahmen und die Personalentscheidungen der nicht pastoralen Mitarbeiter der Pfarrei. Die wesentlichen Aufgaben sind die Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung, die Prüfung des Ausgaben, die Vergabe von Baumaßnahmen und Leistungen. Rechtsgrundlage für die Kirchenverwaltung ist die Kirchen­stiftungsordnung (der­zeitige Fassung vom 1. Januar 2012) der Erzdiözese München und Freising, die wiederum auf dem kanonischen Recht, der bayer. Verfassung und dem bayer. Konkordat beruht. Die Kirchenverwal­tung steht somit auf einer starken rechtlichen Grundlage.

Wie wird die Kirchenverwaltung gebildet?

Alle 6 Jahre (zuletzt im Jahre 2018) wählen die Gemeindemitglieder eine je nach Größe der Pfarrei festgesetzte Zahl von Mitgliedern, bei uns 6 Personen. Dazu kommt der Pfarrer als Kirchenverwal­tungsvorstand und ggf. ein von der Erzdiözese bestellter stellvertretender Vorstand. Die Wahlperi­ode beträgt 6 Jahre; die nächste Wahl ist also 2024 fällig.

Wie fallen die Entscheidungen der Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung beschließt eine Maßnahme nach Aussprache mit einer Abstimmung. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme; maßgebend ist die Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstands, also des Pfarrers, den Ausschlag. Damit ist die Kirchenverwaltung das einzige Gremium auf Pfarreiebene, bei dem die Laien die volle Mitbestimmung haben.

Warum werden die Sitzungstermine nicht bekanntgegeben?

Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Mitglieder der Kirchenverwaltung offen diskutieren können. Besonders wichtig ist das natürlich bei der Besprechung von Personalangelegenheiten und der Vergabe von Baumaßnahmen (bei der Erörterung der einzelnen Angebote kommen auch Firmeninterna zur Sprache), aber auch bei vielen anderen Problemen. Wenn es erforderlich ist, kann eine sachkundige Person zu den Beratungen hinzugezogen werden.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden bei der ersten Sitzung nach der Wahl auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen und vereidigt. Unter diese Pflicht fällt normalerweise aber nur das Zustandekommen der Entscheidung, nicht das Ergebnis selbst.

Trotzdem wird aber keine Geheimniskrämerei betrieben. Der Pfarrgemeinderat wird regelmäßig über die laufende Arbeit der Kirchenstiftung informiert. Die Ergebnisse der Beratungen erfährt die Gemeinde auch durch die Veröffentlichung der Jahresrechnung, durch die Einführung neuer Mitarbeiter oder durch die Baumaßnahmen.

Welche Funktion hat der Kirchenpfleger?

Der Kirchenpfleger wird von der Kirchenverwaltung gewählt. Er unterstützt den Kirchenverwal­tungsvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere obliegt ihm die Erstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Buch­halterin, sowie die Prüfung der Ausgaben, aber auch die Mitwirkung bei Baumaßnahmen und Beschaffungen in Absprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand. Der Kirchenpfleger hat Zeichnungsvollmacht für die Bankkonten der Pfarrei. Er ist aber nicht der Vertreter des Kirchenverwaltungsvorstands.

 

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18. - 25. Okt. 2026
 

Pfarrkirche „St. Katharina von Siena“

So, 18.10.2609:30Hl. Messe
  Musik: Männer-Schola
  mit Sopranistin Elif Aytekin
Mi, 21.10.2615:00Rosenkranz 
Do, 22.10.2617:00Stellprobe Firmung
 18:00Hl. Messe
Sa, 24.10.2611:30Taufe
 14:30 Firmung für
  den Pfarrverband
 17:15Eucharistische Anbetung mit
  Beichtgelegenheit
 18:00Vorabendmesse 
So, 25.10.2609:30Hl. Messe mit Taufe 



Pfarrkirche „Zu den Hl. 14 Nothelfern“

So, 18.10.2611:00Hl. Messe
Di, 20.10.2618:00Hl. Messe
So, 25.10.2611:00Hl. Messe
   

 

DIE KIRCHE KANN AUCH DEIN WOHNZIMMER SEIN

***

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27. Sept. - 31. Okt. 2026  <hier ...>

Gedanken zum Sonntag
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