Pfarrverband

St. Katharina - Hl. 14 Nothelfer

München

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KV Aufgaben

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist ein Gremium auf Pfarreiebene, das für die Verwaltung des Kirchenstif­tungsvermögens zuständig ist, d. h. es  ist zuständig für die Finanzen, die Baumaßnahmen und die Personalentscheidungen der nicht pastoralen Mitarbeiter der Pfarrei. Die wesentlichen Aufgaben sind die Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung, die Prüfung des Ausgaben, die Vergabe von Baumaßnahmen und Leistungen. Rechtsgrundlage für die Kirchenverwaltung ist die Kirchen­stiftungsordnung (der­zeitige Fassung vom 1. Januar 2012) der Erzdiözese München und Freising, die wiederum auf dem kanonischen Recht, der bayer. Verfassung und dem bayer. Konkordat beruht. Die Kirchenverwal­tung steht somit auf einer starken rechtlichen Grundlage.

Wie wird die Kirchenverwaltung gebildet?

Alle 6 Jahre (zuletzt im Jahre 2018) wählen die Gemeindemitglieder eine je nach Größe der Pfarrei festgesetzte Zahl von Mitgliedern, bei uns 6 Personen. Dazu kommt der Pfarrer als Kirchenverwal­tungsvorstand und ggf. ein von der Erzdiözese bestellter stellvertretender Vorstand. Die Wahlperi­ode beträgt 6 Jahre; die nächste Wahl ist also 2024 fällig.

Wie fallen die Entscheidungen der Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung beschließt eine Maßnahme nach Aussprache mit einer Abstimmung. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme; maßgebend ist die Mehrheit der Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Kirchenverwaltungsvorstands, also des Pfarrers, den Ausschlag. Damit ist die Kirchenverwaltung das einzige Gremium auf Pfarreiebene, bei dem die Laien die volle Mitbestimmung haben.

Warum werden die Sitzungstermine nicht bekanntgegeben?

Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Mitglieder der Kirchenverwaltung offen diskutieren können. Besonders wichtig ist das natürlich bei der Besprechung von Personalangelegenheiten und der Vergabe von Baumaßnahmen (bei der Erörterung der einzelnen Angebote kommen auch Firmeninterna zur Sprache), aber auch bei vielen anderen Problemen. Wenn es erforderlich ist, kann eine sachkundige Person zu den Beratungen hinzugezogen werden.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden bei der ersten Sitzung nach der Wahl auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen und vereidigt. Unter diese Pflicht fällt normalerweise aber nur das Zustandekommen der Entscheidung, nicht das Ergebnis selbst.

Trotzdem wird aber keine Geheimniskrämerei betrieben. Der Pfarrgemeinderat wird regelmäßig über die laufende Arbeit der Kirchenstiftung informiert. Die Ergebnisse der Beratungen erfährt die Gemeinde auch durch die Veröffentlichung der Jahresrechnung, durch die Einführung neuer Mitarbeiter oder durch die Baumaßnahmen.

Welche Funktion hat der Kirchenpfleger?

Der Kirchenpfleger wird von der Kirchenverwaltung gewählt. Er unterstützt den Kirchenverwal­tungsvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere obliegt ihm die Erstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Buch­halterin, sowie die Prüfung der Ausgaben, aber auch die Mitwirkung bei Baumaßnahmen und Beschaffungen in Absprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand. Der Kirchenpfleger hat Zeichnungsvollmacht für die Bankkonten der Pfarrei. Er ist aber nicht der Vertreter des Kirchenverwaltungsvorstands.

 

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15.06.2025

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15.06.2025

Gottesdienste

15. - 22. Juni 2025
 

Pfarrkirche „St. Katharina von Siena“

So, 15.06.2509:30Hl. Messe (MS)
Mi, 18.06.2515:00Rosenkranz
 18:00Vorabendmesse zu
  Fronleichnam für den
  Pfarrverband (PJK)
Do, 19.06.2518:00Hl. Messe entfällt!
Sa, 21.06.2517:15Eucharistische Anbetung
  mit Beichtgelegenheit (MS)
 18:00Vorabendmesse (MS)
So, 22.06.2509:30Hl. Messe entfällt!


Pfarrkirche „Zu den Hl. 14 Nothelfern“

So, 15.06.2511:00Hl. Messe (MS)
Mi, 18.06.2508:30Hl. Messe (JK)
Do, 19.06.2509:00Hl. Messe mit
  Fronleichnamsprozession
  für den Pfarrverband (MS)
So, 22.06.2511:00Hl. Messe entfällt!


Legende:
JZ      Pater Jozef Zborzil
MS    Dr. Martin Schubert
JK     Geistlicher Rat Johannes Kurzydem
PJK   Pater Jan Kulik
IH     Gemeindereferentin Ina Hofstaedter
MG   Gemeindereferentin Michaela Gansemer
JL     Gemeindeassistentin Sr. Joanna Jimin Lee
N.N.  noch nicht festgelegt
Pr.:    Predigt

Kurzfristige Änderungen bei Zelebranten können nicht ausgeschlossen werden.

DIE KIRCHE KANN AUCH DEIN WOHNZIMMER SEIN

***

Kalender

Seniorentreff SK (Impuls)17.06.
Jugendclub28.06.
Zeit für Erinnerung28.06.
Pfarrfest St. Katharina29.06.
Zeltlager St. Katharina11.08.

alle Termine

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Gottesdienstordnung
08. - 29. Juni 2025 <hier ...>

Gedanken zum Sonntag
15.06.2025 <hier ...>

PVR-Sitzungsprotokoll
vom 07. Mai 2025 <hier ...>

*** NEU *** Pfarrbrief Pfingsten 2025 <hier ...>

 

 

 

Wir sind zu finden ...

St. Katharina | Pferggasse 6 | 80939 München
Bus 180 Werner-Egk-Bogen
Bus 140, 170 Keilberthstraße
U6 Kieferngarten

14 Nothelfer | Kaadener Str. 4 | 80937 München
U2 Am Hart
Bus 180, 294, 295 Sudetendeutsche Straße

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katharina-nothelfer@gmx.de

Öffnungszeiten: Kontakt: E-mail
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Mo, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Di geschlossen
Mi 13:30 - 16:30 Uhr
in den Schulferien: Mo, Mi, Do, Fr 10:00 - 12:00 Uhr / Di geschlossen
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Fax 089 - 316 02 95-20

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in den Schulferien: Mo, Di, Do, Fr 10:00 - 12:00 Uhr / Mi geschlossen

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