Liebe Pfarrgemeinde,
aufgrund der Veränderung der Krankenhausampel auf Rot gelten nun andere Voraussetzungen für Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarrheimen:
- In der Kirche gilt für alle Personen ab dem 15. Geburtstag die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 15. Geburtstag müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Für die Pfarrheime/pfarrlichen Räume: „Hier gilt 2G. Zutritt nur mit Nachweis der vollständigen Impfung gegen Covid-19 bzw. mit Genesenenzertifikat. Außerdem gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder vom 6. bis 15. Geburtstag gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.“
Vielen Dank für die Beachtung dieser Regeln!
Pfarrer Rolf Merkle
November 2021