Aufgrund der neuesten Entscheidungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten vom 19.01.2021 hat die Bayerische Staatsregierung die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 21.01.2021 geändert.
Deshalb gilt ab 21.01., dass in den Gottesdiensten nunmehr eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
Zwischen 6. und 15. Geburtstag reicht eine normale Mund-Nasen-Bedeckung.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab dem 15. Geburtstag.
Danke für Ihr Verständnis und Ihr Mittragen dieser Maßnahmen!
Pfarrer Rolf Merkle
Stand: 22. Januar 2021